Konzept & Idee
Ganzheitliche Förderkonzeption tennistalentierter Kinder und Jugendlicher
Schulgruppen-, Mannschafts- und Individualförderung
Ziele
Allgemein
"Erstes Bestreben der Tennischule ist die Sichtung und Förderung tennisinteressierter Kinder und Jugendlicher in einem ganzheitlichen Sinne, d.h. die entwicklungsgemässe Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in Körper, Seele und Geist."
Speziell
Tennisausbildung von Anfängern im Schulkindalter zu Leistungsspielern der Damen- und Herrenmannschaften im Erwachsenenalter.
Einleitung
Eines der in der Satzung erklärten Ziele der Tennisschule ist es eine Grundsatzkonzeption zum Thema "Tennis und Kinder aus ganzheitlicher Sicht" zu erarbeiten. Ein Teil dieses Grundsatzkonzeptes ist die systematische Sichtung und Förderung der Kinder und Jugendlichen in diesem Projekt, die ebenfalls ganzheitlich erfolgen soll.
Welche Bedeutung hat der Begriff Ganzheitlichkeit und warum ist er überhaupt Bestandteil der Förderung?
Wie jede andere auf Kinder einwirkende Institution hat auch der Sport und hier die Sportart Tennis Einfluss auf die Entwicklung des Kindes. Je höher der Umfang der Beschäftigung, umso weitreichender ist auch der ausgeübte Einfluss. Auch in unserem Projekt, wie im weiteren erläutert wird, kann bei sehr hohem Talent ein sehr hoher Trainingsumfang zur Ausbildung der höchstmöglichen Spielstärke erreicht werden. D.h. die Kinder und Jugendlichen stehen auch stark unter dem Einfluss dieses Umfeldes.
Dieser hohen pädagogischen Verantwortung bewusst, muss sich die Ausbildung immer und ausschliesslich an der Persönlichkeit des Kindes und/oder des Jugendlichen orientieren. Ganzheitlichkeit in diesem Zusammenhang bedeutet zunächst die Kenntnis der allgemeinen Entwicklung eines Kindes auf körperlicher, seelischer und geistiger Ebene, die unabhängig voneinander Raum in verschiedenem Alter, in verschiedenem Umfang und unterschiedlicher Intensität zu ihrer Verwirklichung braucht. Die für das Tennisspiel erforderlichen Persönlichkeitsmerkmale müssen ebenfalls bekannt sein.
Mit Hilfe dieser Kenntnisse gilt es die betreuten Kinder in ihrer Ganzheitlichkeit zu erfassen und anzuerkennen und endlich herauszufinden inwieweit das Tennisspiel zu einer günstigen Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes beitragen kann.
So ist es zwar Ziel Spieler zu ihrer höchstmöglichen Spielstärke zu führen, jedoch darf sich das Erreichen dieses Zieles niemals zu Ungunsten der gesunden Entwicklung auswirken, sondern sie soll sie ja fördern. In der Sportart Tennis bestehen vor allem zwei Gefahren:
1. Durch eine zu frühe Spezialisierung und damit verbundene einseitige Belastung die Körperlichkeit ( u.a. muskuläre Dysbalancen ) zu schädigen.
2. Durch die, die das Tennisspiel bedingenden stark egobezogenen Persönlichkeitsmerkmale, die seelische und geistige Ebene negativ zu beeinflussen.
Der Rahmentrainingsplan der Tennisschule, der weitestgehend den Vorgaben des Deutschen Tennis Bundes entspricht, versucht insbesondere die erste Gefahr auszuschliessen. Das spezielle Förderprogramm versucht durch geeignete Massnahmen den Kindern und Jugendlichen eine positive seelische und geistige Entwicklung zu ermöglichen. So stellt die Ausbildung des Kindes in Gruppen den Schwerpunkt der Förderung dar, die für besonders herausragende Talente von einer zusätzlichen individuellen Förderung begleitet werden kann.
Zur Verwirklichung dieser ganzheitlichen Konzeption bedarf es kontinuierlicher und systematischer Sichtungs- und Fördermassnahmen, die im weiteren Verlauf beschrieben werden und zur Transparenz der Arbeit der Tennisschule beitragen sollen.
Förderstruktur
Schulgruppenförderung
Kindgemäss und vielseitig beginnt die Förderung tennistalentierter Kinder in dem geeigneten Alter von 5 - 7 Jahren. Hier hat sich die Kooperation mit den ortsansässigen Grundschulen bewährt, wo zunächst im 1. Schuljahr eine Sichtung mittels eines allgemeinsportmotorischen Tests (AST) erfolgt und ca. 10 - 15 Kinder pro Schule an einer einjährigen Grundlagenausbildung teilnehmen. Die Kinder trainieren in zwei 1,5 stündigen Trainingseinheiten pro Woche. Der Tennisanteil beträgt ca. ein Drittel, die allgemeinsportliche am Tennis orientierte Ausbildung ca zwei Drittel.
Daran schliesst das zweijährige Grundlagentraining an. Aus den vorher genannten Fördergruppen werden jeweils 4 Mädchen und Jungen mittels eines AST ausgewählt. Die Kinder trainieren in zwei einstündigen Trainingseinheiten pro Woche. Der Tennisanteil beträgt ca. zwei Drittel, die allgemeinsportliche am Tennis orientierte Ausbildung ca ein Drittel. Während dieser Förderstufe richtet sich die Sichtung der Kinder neben der ausschliesslich motorischen Sichtung auch auf die seelischen und geistigen Merkmale.
Mannschaftsförderung
Die in den Schulgruppen geförderten Kinder des Grundlagentrainings gelangen im Alter von 9 - 10 Jahren in die vereinsorientierte Mannschaftsförderung. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Spielerpotentials für die Erwachsenen- und Jugendmannschaften, als auch zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Ausbildung, sollten beginnend mit dem Alter von 9 Jahren pro Jahrgang je zwei Mädchen und Jungen dem Training angehören. Da eine Fluktuation, bzw. Zuwanderung nicht auszuschliessen ist, sollten sich die gleiche Anzahl von Kindern und Jugendlichen in der Breitensportförderung befinden.
Förderkriterien
Die Auswahl für die Mannschaftsförderung erfolgt jeweils zum Beginn des Sommer- und Wintertrainings nach Beurteilung von Vorstand, Beirat und Trainer anhand von Talentchecklisten, durch Vereins-, Bezirks-, Verbands- und DTB-Ranglisten.
Problemfeld Sichtung
Das Thema Sichtung stellt unter ganzheitlicher Sicht ein besonderes Problem dar. Eine ganzheitliche Sichtweise versucht jedes Wesen für sich genommen anzuerkennen, zu tolerieren und zu akzeptieren. Demnach muss eine Gleichbehandlung aller Teilnehmer erfolgen.
Durch die leistungsorientierte Sichtung und anschliessende Auswahl findet eine Wertung und Beurteilung der Kinder statt, die ihnen und Eltern! als solche nicht sofort nachvollziehbar erscheinen kann. Es ist hier selbstverantwortliche Aufgabe und Pflicht der Vorstands- und Beiratsmitglieder sowie Trainer zu vermitteln, dass sich die Differenzierung nicht auf das Kind an sich bezieht und damit eine Auf-! oder Ab-!wertung bedeutet, sondern auf einzelne nachweisbare Kriterien, die zu belegen sind.
Eine Gleichbehandlung der Kinder muss gewährleistet sein und bleiben.
Individualförderung
Die Auswahl für die Individualförderung erfolgt wie die Auswahl zur Mannschaftsförderung jeweils zum Beginn des Sommer- und Wintertrainings nach Beurteilung von Vorstand, Beirat und Trainer anhand von Talentchecklisten, durch Vereins-, Bezirks-, Verbands- und DTB-Ranglisten.
Die Individualförderung gilt besonderen Talenten.
D.h. sie müssen über - ein Alter von mindestens 10 Jahren - überdurchschnittliche Fähigkeiten der in der Talentcheckliste aufgeführten Kriterien - überdurchschnittliche Erfolge bei Bezirks- und/oder Verbandsmeisterschaften bzw. Jugendranglistenturnieren - überdurchschnittliche Einsatzfreude bei o.g. Veranstaltungen - Ranglistenposition im Verband unter den ersten 30 des Jahrgangs - überdurchschnittliche Prognose des Trainers verfügen.
Die Individualförderung unterstützt die Spielerinnen und Spieler mit zusätzlichen Förderstunden bzw. übernimmt Trainingskosten, Nenngelder, schafft Ausrüstungen an, vergütet Aufwandskosten auswärtiger Trainingspartner, etc.
Der Umfang der Förderung wird persönlich und individuell mit den Erziehungsberechtigten des Talentes zu den o.g. Zeitpunkten abgestimmt.
Begleitende Massnahmen
Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen werden durch begleitende Massnahmen wie den Besuch und die Ausführung sozialer, geselliger und sportlicher Veranstaltungen und Lehrgänge, die Empfehlung medizinischer und psychologischer Therapien und durch Motivation zu ausgleichenden künstlerischen Aktivitäten, wie. z.B. das Erlernen eines Musikinstruments unterstützt.
Verantwortung
Für die die Sichtung und Förderung betreffenden Entscheidungen zeichnet der Vorstand des Vereins und die ausführenden Trainer verantwortlich und stehen gerne jederzeit für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.